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Bitte beachten Sie, dass meine Leistungen kein Bestandteil vertragsärztlicher Versorgung sind bzw. nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Daher rechne ich nicht über die Krankenkassen ab, sondern behandle nur Selbstzahler.
Von privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen können psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie anteilig erstattet werden. Da dies sehr individuell geregelt ist, erfragen Sie die Möglichkeiten bitte VOR Therapiebeginn bei Ihrem Träger.